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Würzburg (POW) Pfarrer Dr. Eugen Daigeler (Stadtlauringen), Vorsitzender des Klerusvereins, ist bei der konstituierenden Sitzung der Berufsgruppe der Priester am Montag, 6. März, als deren Sprecher wiedergewählt worden.

Sein Stellvertreter ist Pfarrer Christian Ammersbach (Arnstein). Bereits im Dezember 2022 wurde – zugleich mit der Wahl des Priesterrats – auch die Berufsgruppenvertretung der Priester gewählt. Sie setzt sich zusammen aus drei Vertretern aus der Pfarrseelsorge der Regionen: Pfarrer Manfred Hock (Heigenbrücken) für die Region West (Dekanate Aschaffenburg und Miltenberg), Pfarrer Ammersbach für die Region Mitte (Dekanate Würzburg, Main-Spessart und Kitzingen) sowie Pfarrer Armin Haas (Schondra) für die Region Ost (Dekanate Schweinfurt, Rhön-Grabfeld, Bad Kissingen und Hassberge). Pfarrer Paul Reder (Heidenfeld) vertritt die Kapläne, Pfarrvikare und Pfarrer in den ersten zehn Dienstjahren. Für die Ruhestandpriester wurde Domvikar em. Dr. Burkhard Rosenzweig (Würzburg) gewählt. Pfarrer Daigeler ist als Vorsitzender des Klerusvereins geborenes Mitglied. Die Wahlperiode beträgt vier Jahre. Die Berufsgruppe der Priester hat eine Plattform für den Informationsaustausch im diözesanen Intranet (MIT). Ein Treffen aller Priester ist am Dienstag, 6. Juni, geplant. Dabei soll es unter anderem um die Ergebnisse der Mitarbeiterumfrage und weitere Schritte gehen. Die Berufsgruppenvertretung der Priester wurde Anfang 2022 auf Wunsch der Bistumsleitung eingerichtet. Zu ihren Aufgaben heißt es in ihrer Geschäftsordnung: „Sie ist die Vertretung der inkardinierten Priester der Diözese Würzburg sowie der Priester, die in der Seelsorge unseres Bistums arbeiten, gegenüber der Leitung und der Verwaltung der Diözese, die im Dienst der Seelsorge steht. Diese Aufgabe nimmt sie sowohl im Blick auf die Priester im aktiven Dienst als auch auf die emeritierten Priester wahr. Die Berufsgruppenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die den Dienst der Priester im Bereich der Diözese betreffen, durch das Bischöfliche Ordinariat zu informieren. Sie hat das Recht, in diesen Angelegenheiten jederzeit die entsprechenden Verwaltungsstellen des Bischöflichen Ordinariats zu befragen und Informationen einzuholen.“

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