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Gottesdienstordnung 15.03.-30.03.2014 – Liebe Mitglieder unserer Pfarreiengemeinschaft, liebe Schwestern und Brüder im Herrn,

für die „Vorösterliche Bußzeit “, die „Fastenzeit“, erinnerte das Zweite Vatikanische Konzil (1962-65) an das Anliegen der Tauferneuerung, welches diese 40 Tage prägen soll. In der frühen Kirche war ja das Osterfest der bevorzugte Tauftermin. So waren die Wochen davor eine intensive Zeit der Katechese (Glaubenserschließung).

Doch weshalb ist das Getauftsein ein so kostbares Gut, dass ich mich um seine Verlebendigung bemühen soll? Die Taufe bildet die Grundlage des Christseins. Wer getauft wird, wird in Tod und Auferstehung Christi hinein genommen. So wird ihm Anteil am ewigen Leben Gottes geschenkt. Die Taufe ist der Schlüssel zur unauflöslichen Bindung an Gott.

Damit diese Beziehung nicht nur eine Feststellung ist, sondern lebendig bleibt, braucht es – wie in jeder zwischenmenschlichen Partnerschaft – mein immer neues „Ja“. In kleiner Form geschieht das jedes Mal, wenn ich die Kirche betrete und mich mit dem Weihwasser bekreuzige. Eine weitere Möglichkeit ist das sonntägliche Taufgedächtnis. Wir eröffnen die Hl. Messe so, dass wir mit Weihwasser besprengt werden und ein Taufbekenntnislied singen. Schließlich ist die Beichte ein Sakrament der Tauferneuerung, denn wir werden durch die vergebende Liebe Gottes in die ungetrübte Beziehung zu ihm versetzen, wie sie in der Taufe grundgelegt ist.

Ich wünsche Ihnen eine fruchtbare Vorbereitungszeit auf das Osterfest.

 

Gott segne Sie,

Ihr Pfarradministrator Dr. Eugen Daigeler

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