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Gottesdienstordnung 15.11.-30.11.2014 – Liebe Mitglieder unserer Pfarreiengemeinschaft, liebe Schwestern und Brüder im Herrn,

die (Gedenk-)Tage des November benennen die Vergänglichkeit des irdischen Lebens. Bestattung und Totengedächtnis sind einem kulturellen Wandel unterworfen. Das ist eine Herausforderung auch für die Kirche. Ihre Begräbnisfeier ist für manche Teilnehmer fremd. Natürlich ist diese „Liturgie", also Feier der Kirche. Das heißt, sie kann nicht einfach immer und für alle voraussetzungslos einsichtig sein. Seelsorger bemühen sich die Erwartungen der Hinterbliebenen zu achten und mit Klarheit die katholische Lehre über die „Letzten Dinge" zu verkünden.
Hier ein paar Erläuterungen: In der Erdbestattung des Leichnams sieht die Kirche eine Nähe zum Begräbnis Jesu, dessen Leib ins Grab gelegt wurde und der von den Toten erstanden ist. Auch der tote Leib ist Symbol für eine Person, nicht nur Hülle. Durch den Leib begegne ich der Welt (Sehen, Riechen, Fühlen). Dennoch hat die Kremation auch unter Katholiken aus verschiedenen Gründen an Verbreitung gewonnen. Die Kirche ermöglicht eine Feuerbestattung, außer sie ist aus Gründen gewählt, die dem christlichen Glauben an die Auferstehung widersprechen. Die Kirche empfiehlt allerdings, nach Möglichkeit eine Verabschiedung (Aussegnung) vor der Kremation zu feiern. Um der Ehrlichkeit der liturgischen Zeichen willen verzichten wir bei der Urnenbestattung auf Rituale, die sich ausdrücklich auf den Leib beziehen.
Bei diesen Überlegungen bin ich mir bewusst, wie unterschiedlich die Fragen der Bestattungskultur gesehen werden. Umso drängender scheint es mir, dass wir achtsam bleiben auch für die äußere Gestaltung der Verabschiedung. Stets soll deutlich der Glaube verkündet werden an das ewige Leben der einzigartigen Person bei Gott.

 

Gott segne Sie, Ihr Pfarradministrator Dr. Eugen Daigeler

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