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Gottesdienstordnung 01.03.-16.03.2014 – Liebe Mitglieder unserer Pfarreiengemeinschaft, liebe Schwestern und Brüder im Herrn,

nach der ausgelassenen Faschingszeit beginnt mit dem Aschermittwoch die Quadragesima, die heiligen 40 Tage. Meist sprechen wir von der „ Fastenzeit" und stellen damit einen wichtigen Aspekt dieser Tage heraus. Durch Verzicht auf Genussmittel oder durch Einschränkung bei der Nahrung bemühen sich viele Christen, sozusagen den Geist frei zu bekommen. So wollen sie sich intensiver auf das Wesentliche, nämlich auf die Beziehung zu Gott ausrichten. Darum ist die sogenannte „Vorösterliche Bußzeit" eine Zeit für Gottesdienst und Gebet. Das Fasten will unser Herz aber auch für die Not des Nächsten öffnen. Zur Idee des Fastenopfers (z.B. Misereor) gehört, das durch den eigenen Verzicht Gesparte zu spenden, um die Not anderer zu lindern.

Mit Beginn der Fastenzeit wird es eine gewisse Umstellung in der Werktagsordnung der Gottesdienste geben. Grund ist, dass ich in Zukunft montags einen freien Tag halte; Pfarrer Hauck hält diesen donnerstags. In Absprache mit ihm und dem Pfarrgemeinderat sind wir zu folgender Regelung gekommen:

Am Montag findet im 14-tägigen Wechsel die hl. Messe in AL bzw. SU (abhängig von der Sonntagsmesse).

Am Dienstag feiern wir die hl. Messe um 18.30 Uhr in FU und um 19 Uhr in OL.

Am Mittwoch ist die Messfeier um 18.30 Uhr in BI und in ST.

Am Donnerstag feiern wir die hl. Messe um 18.30 Uhr in WT, außer am Donnerstag vor dem 1. Freitag im Monat. Da ist der Gebetstag um Geistliche Berufe um 18.30 Uhr in AL.

Schließlich ist am Freitag 7 Uhr die Frühmesse in ST und um 18.30 Uhr Abendmesse in BA.

 

Gott segne Sie,

Ihr Pfarradministrator Dr. Eugen Daigeler

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